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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 27.05.2021
Im nachfolgenden handelt es sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELO-project Ltd. & Co.KG, Waldstraße 7, 97519 Riedbach (nachfolgend kurz „ELO-project“ genannt) für die Kaufverträge mit Kunden.
Für die Kaufverträge ist die zum Zeitpunkt des Kaufvertrag-Abschlusses gültige bzw. aktuelle Fassung der AGB rechtsverbindlich. Anderslautende und diesen AGBs entgegenstehenden Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
ELO-project akzeptiert als Kunden Unternehmer (auch gewerbliche Kunden genannt) sowie Gemeinden, Behörden und staatliche Stellen als auch Verbraucher (auch Endverbraucher genannt).
Für die zwei Begriffe Verbraucher und Unternehmer gelten die im BGB aufgeführten Definitionen hierzu. Nach §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ein Verbraucher. Nach §14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ein Unternehmer.
Die AGB gelten sowohl für von ELO-project selbst hergestellte Produkte wie auch für Handelsware die ELO-project von Zulieferern einkauft.
Es können von den AGB abweichende Vereinbarungen mit einzelnen Kunden und von Kaufvertrag zu Kaufvertrag geschlossen werden, solche Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unzulässig und nichtig. Durch etwaige Sondervereinbarungen werden nicht die gesamten AGB außer Kraft gesetzt sondern nur die Stellen der AGB die von der Sondervereinbarung betroffen sind.
Es werden von ELO-project bei der Registrierung auf der Webseite verschiedene Kundendaten erhoben. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz in der EDV von ELO-project genutzt, verarbeitet und gespeichert. Vom Kunden kann gegen die Nutzung dieser Daten jederzeit schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Die Darstellung, Bebilderung und Illustration der Waren bzw. Produkte auf der Webseite bzw. dem Online-Shop kann vom Liefergegenstand abweichen und ist nicht verbindlich.
Produkttoleranzen-Serientoleranzen
Wir, die ELO-project, sowie unsere Zulieferer arbeiten stetig an der Weiterentwicklung der Produkte sowie am Warensortiment. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung Änderungen am Produktportfolio vorzunehmen. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, technische Angaben an einzelnen Produkten ohne Vorankündigung zu ändern.
Durch Produktupdates und Weiterentwicklungen kann es gegebenenfalls und je nach Produkt zu anderen technischen Parametern und Angaben auch zu Veränderungen am Design, Oberflächenstruktur, Farbe, Beschriftung; Bei Geräten, Maschinen und Apparaten zu Veränderung an der Anordnung von Bedienelementen und Anschlüssen, hinzufügen oder weglassen von Funktionen usw. kommen. Derartige Änderungen wie zuvor beschrieben behalten wir uns, ebenso wie herstellungsbedingte Toleranzen und Abweichungen an Maßen, Farbe und Oberflächenstruktur, vor.
Es gilt das Design und der technische Stand des Produktes wie es zum Zeitpunkt der Bestellung respektive der Auftragserteilung bei ELO-project erhältlich ist bzw. bestellt werden kann; Die Darstellung, Bebilderung und Illustration der Produkte auf der Webseite bzw. dem Online-Shop können davon abweichen und sind ausdrücklich nicht verbindlich.
Aufgrund von Weiterentwicklungen, Designänderungen, Produktionstoleranzen sowie Beschaffungsmaßnahmen kann es sein, dass innerhalb eines Artikels es zu optischen sowie technischen Veränderungen kommt. Aus diesem Grund kann von ELO-project keine Garantie für eine Serienkonstanz gegeben werden. Es besteht auch kein Recht des Kunden darauf, den genau gleichen Artikel vollkommen identisches nachbestellen zu können.
Webseite und Onlineshop
Bei der Webseite respektive dem Online-Shop der ELO-project handelt es sich um einen Online-Katalog. Insofern dort Preise aufgeführt werden, stellen diese kein rechtsverbindliches Angebot dar, die auf der Webseite respektive Online-Shop aufgeführten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Sofern schriftlich nicht anderweitig vereinbart sind alle Angebote der ELO-project, auch solche die per Post oder e-mail verschickt werden, unverbindlich und freibleibend. Die im Warenkorb befindlichen Waren werden vom Kunden verbindlich bestellt indem er den Button „kaufen“ anklickt. Alle Kaufverträge werden nicht bei der Bestellung z.B. im Online-Shop durch den Kunden geschlossen, sondern erst dann wenn ELO-project dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusendet (die Zusendung kann per e-mail, Post oder Fax erfolgen), spätestens jedoch (also auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung) mit der Lieferung der Ware bzw. Leistungserbringung, durch den Lieferanten (ELO-project).
Die von ELO-project aufgeführten Preise sind in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise verrechnet.
Falls sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen sollte, dass die Ware bei ELO-project und/oder deren Lieferanten nicht verfügbar ist, behält sich ELO-project das Recht vor die Leistung nicht zu erbringen, auch wenn durch den Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschäft eingegangen wurde. Sofort nach bekannt werden einer solchen Tatsache wird der Kunde unverzüglich von ELO-project schriftlich darüber informiert. Vom Kunden gemachte Zahlungen oder Gegenleistungen werden von ELO-project selbstverständlich sofort erstattet.
Mindermengenzuschlag
Die Bearbeitungsgebühr für eine Bestellung im Bestellwert von unter 50€ beträgt 20€. Für Bestellungen über 50€ wird keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig.
Transport
Sofern nicht anders deklariert, verstehen sich grundsätzlich sämtliche angegebenen Preise zuzüglich Transportkosten. Falls nicht ausdrücklich anders zwischen dem Kunden und ELO-project vereinbart, gehen die Kosten für Transport und Transportversicherung zu Lasten des Kunden. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungsmaterialkosten z.B. bei Verwendung einer Einwegpalette. Falls zum Transport eine Gitterbox verwendet wird bzw. verwendet werden muss, wird von ELO-project eine Kaution gegenüber dem Kunden erhoben die bei Rückgabe der Box wieder zurückerstattet wir.
Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf die Europäischen Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräten (WEEE).
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Schweinfurt (Erfüllungsort) oder wahlweise ab Lager unserer Zulieferer sofern wir die Ware direkt von unserem Zulieferer zu Ihnen versenden lassen, dies gilt für Hauptlieferungen als auch für Teillieferungen. Die Transportkosten soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, also die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart obliegt dem Kunden.
Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist ELO-project befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen ohne den Kunden davon zu unterrichten. Insofern die Versandart vom Kunden bei der Bestellung nicht ausdrücklich bestimmt wird, entscheidet ELO-project ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden über die Versandart der Ware.
Ausschließlich für gewerbliche Kunden:
Nachdem ELO-project dem Kunden angezeigt hat, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass ELO-project auf Verlangen des Kunden die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet oder sobald die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen) ausgeliefert hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe auf den Kunden über.
Transportschäden
Der Kunde hat die Pflicht die Ware nach Versand bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden jeglicher Art zu untersuchen bzw. zu prüfen. Ist die Verpackung beschädigt muß das zwingend auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens vermerkt werden. Etwaige Schäden an der Ware müssen unverzüglich vom Kunden an das Transportunternehmen und an ELO-project gemeldet werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Meldefrist bei dem Transportunternehmen selbst verantwortlich. Verspätete Schadensmeldungen führen fast immer zu einer Ablehnung der Schadensregulierung durch das Transportunternehmen.
Auf Kundenwunsch unterstütz ELO-project den Kunden bei der Schadensabwicklung mit dem Transportunternehmen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen sind im Falle von höherer Gewalt nicht von ELO-project zu vertreten, dies gilt auch für Material- und Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw.. Wenn derartige Umstände bei Vorlieferanten bzw. in der Lieferantenkette auftreten, sind die Liefer- und Leistungsverzögerungen ebenfalls nicht von ELO-project zu vertreten. Im Falle, dass derartige Ereignisse bzw. Vorfälle eine Liefer- und Leistungsverzögerung nach sich ziehen, die die Lieferfrist von 8 Wochen überschreitet,
ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung die schriftlich erfolgen muss, berechtigt vom Vertrag in den Teilen zurückzutreten in denen der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
Weitergehende Schadensersatzforderungen aufgrund Liefer- und Leistungsverzögerungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ELO-project, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. ELO-project ist ausdrücklich zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Rücknahme von Alt-Geräten von Unternehmen (gewerblichen Kunden)
Zur Entsorgung von Produkten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durch den Lieferanten trägt der Unternehmer (gewerbliche Kunde) die Kosten für die Rücksendung zum Lieferanten. Der Unternehmer (gewerbliche Kunde) beteiligt sich mit Euro 0,50 pro Kilogramm der zurückgeführten Ware an den Entsorgungskosten.
Rücknahme von Verpackung von Endverbrauchern
Gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung für Lieferungen an Endverbraucher
nimmt ELO-project Verpackungen ihrer Produkte die an Endverbrauch geliefert wurden und nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung wie z.B. „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG tragen zurück und sorgt für deren Widerverwertung oder fach- und sachgerechten Entsorgung.
Wenn Sie Endverbraucher sind und von uns Produkte in derartiger Verpackung erhalten haben setzen Sie sich bitte mit uns wegen der genauen Vorgehensweise in Ihrem Fall bezügl. der Rückgabe der Verpackung oder deren Verwertung in Verbindung. Nach Möglichkeit werden wir Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung nennen, das die Verpackung für Sie kostenfrei entgegen nimmt. Falls uns es nicht möglich ist eine kommunale Sammelstelle oder Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung zu nennen, können Sie Verpackung an ELO-project schicken, wir werden diese dann wenn möglich wiederverwenden oder entsprechend den Auflagen der Verpackungsverordnung für Lieferungen an Endverbraucher entsorgen.
Die Entsorgung von Produkten erfolgt nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze für die getrennte Sammlung sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern und mit einem der chemischen Symbole gekennzeichnet: Cd (= Batterie enthält Cadmium), Hg (= Batterie enthält Quecksilber), Pb (= Batterie enthält Blei).
Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wenn es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, dürfen diese nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Vorkasse. Rechnungen sind vom Kunden für ELO-project in spesenfreier Weise zu begleichen. Insofern mit dem Kunden Lastschrifteinzug vereinbart wurde und eine Lastschrift nicht eingelöst wird, werden alle weiteren Lieferungen nur gegen Vorkasse ausgeführt, dies gilt auch für Rückstandsauflösungen.
Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Verzug behält sich die ELO-project vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens aber 15% p.A. zu erheben. Falls ELO-project einen höheren Schaden durch den Zahlungsverzug nachweisen kann, ist ELO-project berechtigt diesen geltend zu machen.
Dem Kunden stehen gegenüber ELO-project und deren Zahlungsansprüchen aus dem Vertrag nur Aufrechnungsansprüche aus unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen zu.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Gewährleistung und Verjährung
Erfüllungsort für die Gewährleistungsansprüche ist D-97424 Schweinfurt.
Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften, hierbei wird zwischen Endverbrauchern gemäß §13 BGB und Unternehmern gemäß §14BGB unterschieden.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln sowie für alle Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche beträgt sechs Monate ab Übergabe des Kaufgegenstandes.
Gilt für Endverbraucher und Unternehmer in gleichen Maßen:
Bei der Lieferung erkennbare Mängel müssen vom Kunden unverzüglich an ELO-project schriftlich gemeldet werden, die Ware darf in diesem Fall nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ELO-project be- bzw. genutzt werden. Verborgene Mängel die nicht bei der Lieferung erkennbar waren und erst später im Laufe der Garantiefrist erkannt bzw. aufgetaucht sind müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich an ELO-project gemeldet werden. Bei Transportschäden handelt es sich nicht um Mängel im Sinne eines Garantieanspruchs vom Kunden gegenüber dem Lieferanten, für Transportschäden ist in der Regel der Transporteur haftbar.
Schadensersatzansprüche die über den Wert der gelieferten Ware hinausgehen, insbesondere der Schadensersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferanten, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Falls sich ein vom Kunden gemeldeter und reklamierter Mangel bei der Prüfung nicht bestätigt, werden die Prüfkosten sowie die entstandenen und entstehenden Transportkosten dem Kunden von ELO-project in Rechnung gestellt.
Bei Rücksendungen von Ware werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Die ELO-project behält sich das Recht auf Beseitigung des Mangels vor. Es besteht kein generelles Recht des Kunden auf Wandlung.
Insofern es sich bei der Ware um Geräte, Apparate oder Maschinen handelt und der Kunde Wandlung (Lieferung einer neuen Sache) oder Rücktritt verlangt und diesem Verlangen durch ELO-project nachgekommen wird, ist der Kunde unbeschadet der Rechte ELO-projects auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag an ELO-project zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder ELO-project nicht eine höhere Nutzungen nachweist, wird von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe ausgegangen:
Bei einer Nutzungsdauer
von 1 – 3 Monaten 20 % des Verkaufswerts
von 3 – 6 Monaten 30 % des Verkaufswerts
von 6 – 12 Monaten 40 % des Verkaufswerts
von 12 – 18 Monaten 50 % des Verkaufswerts
von 18 – 24 Monaten 60 % des Verkaufswerts
Kostenpflichtige Reparaturen (gilt nur für Geräte, Apparate oder Maschinen)
Vom Kunden gewünscht Reparaturen für die kein Garantieanspruch besteht werden dem Kunden aufwandsbezogen in Rechnung gestellt. Falls der Kunde vor Reparatur einen Kostenvoranschlag wünscht, muss er dies bei Einsendung des Reparaturfalls unbedingt schriftlich angeben. Spätere Reklamationen bezüglich des Kosten-Nutzenverhältnisses der Reparatur können nicht berücksichtigt bzw. stattgegeben werden. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist kostenpflichtig und wird dem Kunden in Rechnung gestellt auch dann wenn die Reparatur dann nicht ausgeführt werden sollte. Reparaturrechnungen sind bei Abholung oder vor dem Versand der reparierten Ware auszugleichen.
Ordnungs- und vorschriftsgemäße Nutzung der Ware
Der Kunde wird hier ausdrücklich auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Nutzung, und falls zutreffend den Betrieb oder der Installation, von uns gelieferter Ware hingewiesen. Sofern für den Betrieb oder die Nutzung örtliche Abnahmen durch Sachverständige notwendig sind, sind diese vom Kunden einzuholen
Werden vom Kunden von ELO-project bezogene Produkte außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte an alle rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke angepasst und eingehalten werden.
Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
ELO-project übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware die technischen und/oder behördlichen und/oder gesetzlichen Auflagen und Vorschriften in Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfüllt.
Der Kunde von ELO-project verpflichtet sich, die Ware nur in einem Land in den Verkehr zu bringen oder zu benutzen, wenn die Montage- und Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache unter Beachtung einer erforderlichen Änderung und Ergänzung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts übersetzt ist.
Des Weiteren darf die Ware nur benutzt und/oder in den Verkehr gebracht werden, wenn diese den spezifischen rechtlichen und technischen Vorgaben des jeweiligen Landes entsprechen. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware, bevor sie im Importland in den Verkehr gebracht wird, von ihm und auf seine Kosten nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes modifiziert und angepasst wird, sowie daß die Entsorgung am Ende der Lebensdauer den Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechend erfolgt.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen durch den Kunden bzw. durch die schuldbefreiende Zahlung Dritter auf die ausstehende Forderung an ELO-project bleibt die gelieferte Ware im Eigentum vom ELO-project.
Auch bei einer Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache durch den Kunden bleibt die gelieferte Vorbehaltsware im Eigentum von ELO-project, der Eigentumserwerb durch den Kunden ist auch in diesem Falle ausgeschlossen.
Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt von ELO-project gelieferten Ware ab, dies gilt auch im Falle der Weiterverarbeitung zusammen mit anderen Waren zu einer neuen Sache.
Auf Verlangen von ELO-project hat der Kunde ELO-project die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
Vertragssprache
Als mögliche Vertragssprachen werden Deutsch und Englisch festgelegt.
Teilnichtigkeit/Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein so verlieren nicht die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit und die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt und rechtwirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende rechtlich wirksame Auslegung.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist D-97543 Schonungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG. Als Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig Schweinfurt festgelegt. Als Vertragssprache wird Deutsch und Englisch festgelegt.